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Allgemein:
Beim Besuchsdienst kommen Tiere, die normalerweise in Privathaushalten leben, mit ihrem Besitzer stundenweise auf Besuch zu alten Menschen, Kranken oder Behinderten. Hierbei gelten für alle Beteiligten bestimmte Grundvoraussetzungen, die vor Aufnahme der Tierbesuche besprochen und sichergestellt werden müssen. Als Leitfaden hierfür dienen die folgenden Ausführungen.
Darüber hinaus werden Tiere auch von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc. als „Co-Therapeuten“ in psychiatrischen Kliniken, bei Schwerbehinderten und bei speziellen Erkrankungen wie Parkinson etc. eingesetzt. Hier sind - vor allem auf Seiten der eingesetzten Tiere, aber auch seitens der besuchten Institutionen – besondere Voraussetzungen und Maßnahmen zu erfüllen, die über die hier besprochenen hinaus gehen und im gegebenen Fall individuell zu klären sind.
Es existieren keine speziellen gesetzlichen Vorgaben für Tierbesuchsdienste oder für den Einsatz von Tieren in der Therapie. Es sind jedoch verschiedene Regelwerke und gesetzliche Vorschriften aus den Bereichen Hygiene, Tierschutz, Haftpflicht etc. zu beachten.
Der Verein „Tiere helfen Menschen e.V.“ (ThM) vermittelt Besuchsdienste mit Tieren, hilft bei fachlichen und behördlichen Fragestellungen und bietet über eigene Veranstaltungen sowie in Zusammenarbeit mit befreundeten Organisationen Fortbildungen an. Neben Tierbesuchsprogrammen fördert ThM die stationäre Haltung von Tieren in Heimen, den Einsatz von Tieren in Therapie und Pädagogik und die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Tier-Mensch-Beziehung.
Anforderungen an das Besuchstier (Hund)
Die Aktivität während eines Tierbesuchs im Heim umfasst im Normalfall Streicheln, Schmusen, Vorführen von Geschicklichkeitsübungen, auch zusammen mit besuchter Person, kurzzeitiges Ausführen im Außenbereich des Heimes etc. Grundsätzlich eignet sich jeder Hund für Besuchsdienste, wenn er bestimmte Kriterien auf folgenden Gebieten erfüllt:
Gesundheit (Allgemeinzustand, aktuelle Impfungen, Freisein von Würmern, Flöhen etc., keine Hauterkrankungen...)
Gehorsam (hört auf übliche Kommandos von Halter und gegebenenfalls anderer Person, Leinenführigkeit...)
Allg. Verhalten (freundlich aber nicht zu stürmisch, kein Anspringen, bleibt ruhig bei heftigem Streicheln oder Anfassen von Ohren, Fang, Rute, lässt sich bürsten, erträgt Umklammern, nimmt Leckerli vorsichtig auf...)
Spezielles Reaktionsverhalten (bleibt ruhig bei plötzlicher Berührung von hinten, bei unsicher gehenden Personen, bei Rollstühlen oder Gehhilfen)
Begegnung mit anderen Tieren (bleibt ruhig und gehorsam...)
Besuchshunde werden vom ThM-Regionalgruppenleiter bzw. einem von ihm Beauftragten hinsichtlich dieser Kriterien anhand einer Checkliste begutachtet und von Zeit zu Zeit überprüft (z.B. Impfpass, Entwurmung)
Alternativ kann ein Tier auch eingesetzt werden, wenn es sich nicht gern streicheln lässt, aber dafür Kunststücke vorführen kann („Hundezirkus“ o.ä.). Hier sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt.
Für andere Tierarten wie Katzen, Kaninchen etc. gelten entsprechende Kriterien, die im Einzelfall zu definieren sind.
Vor dem Besuch sollten Hunde „Gassi“ gehen, sie sollten den Besuch nicht zu hungrig antreten und sie sollten sauber und trocken (Geruch!) sein. Man sollte dem Hund anmerken, dass der Besuch auch ihm Spaß macht!
Anforderungen an Tierhalter
Erforderlich ist soziales Engagement und die Bereitschaft, alten, kranken oder behinderten Menschen Mitgefühl und Verständnis entgegenzubringen. Besuchsdienst mit einem Tier ist immer auch Besuchsdienst des Tierhalters und erfordert Offenheit und Kommunikationsfähigkeit!
Der Besuchsdienstler muss bereit sein, seine Besuche regelmäßig und zu den vereinbarten Zeiten durchzuführen bzw. bei Verhinderung Ersatz zu organisieren (über ThM).
Der Tierhalter sorgt penibel für den Gesundheitszustand des Tieres und für Gehorsam und Grundverhalten, gegebenenfalls durch wiederholte Teilnahme an Schulungskursen. Die gelegentliche Kontrolle durch den Regionalleiter wird akzeptiert. Bei den Besuchen darf das eingesetzte Tier nicht überfordert werden; unsachgemäße Hilfsmittel und Zwang sind nicht erlaubt.
Der Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist obligat. Bitte nachfragen, ob Ehrenamt mit versichert ist. ThM kann entspr. Versicherung nennen. Privathaftpflicht für den Besuchsdienstler ist anzuraten, für Mitglieder von ThM besteht eine Gruppenversicherung.
Zum Besuchsablauf spricht sich der Besuchsdienstler mit Heimleitung bzw. Pflegepersonal ab. Wesentliche Punkte sind u.a., welche Personen besucht werden und auf welche Besonderheiten Rücksicht zu nehmen ist. Ansonsten sind der Phantasie für die menschen- und tiergerechte Besuchsdurchführung keine Grenzen gesetzt.
Die besuchte Person
Die besuchten Personen sollten vom Heimpersonal auf die Besuche vorbereitet werden und sollten dem, was sie erwartet, offen entgegensehen. Bei den ersten Begegnungen mit dem fremdem Tier sollen sie mit gesteigerter Fürsorge seitens Betreuungspersonal und Tierhalter rechnen können. Grundregel: kein Zwang! Oft ergeben sich trotz anfänglicher Ablehnung nach einiger Zeit des stillen Beobachtens enge Kontakte. Gerade Personen mit Demenz profitieren häufig besonders von Tierbesuchen. Spezielle Phobien sind zu berücksichtigen; hierbei evtl. „therapeutisches“ Vorgehen nach Absprache mit Pflegepersonal. Bei unkontrolliertem Verhalten oder spontan heftigen Bewegungen ebenfalls erhöhte Aufmerksamkeit des Tierhalters.
Tierbesuch kann u.U. auch im Bett empfangen werden, das heißt, kleine Hunde, Katzen, Kaninchen etc. liegen neben dem Besuchten und lassen sich streicheln. Hierbei ist aus hygienischen Gründen ein Tuch unterzulegen.
Vom Tierbesuch auszuschließen sind Heimbewohner bzw. Patienten mit schweren Allergien gegen die entspr. Tierhaare, mit schwerem Asthma sowie mit offenen Wunden/Ekzemen. Krankheiten, die mit Immunsuppression einhergehen (Tumoren, AIDS...), oder Behandlung mit Immunsuppressiva schließen Tierbesuche eigentlich aus, allerdings ist hier der positive psychische Nutzeffekt zu berücksichtigen.
Die besuchte Einrichtung
Im Prinzip kann jede soziale Einrichtung, jede Institution des Gesundheitswesens besucht werden. Es bedarf bei Leitung und Personal eines Grundverständnisses für Tierbesuche und deren positive Effekte. Insofern sind Aufklärung und gegebenenfalls Schulung aller beteiligten Personen notwendig (gerne durch ThM). Häufig gestellte Fragen (seitens Personal) betreffen Hygiene, Gefahren, Zeitaufwand etc. und müssen von vornherein geklärt werden. Für Tierbesuche gibt es weder spezielle gesetzliche Anforderungen noch Verbote. Zu beachten sind einige Grundregeln, vor allem bezüglich Hygiene und Infektionsübertragung, aber auch im Hinblick auf den Tierschutz. Angehörige sollten über diese besondere Form der Beschäftigung informiert werden.
Zeitaufwand: Tierbesuche sollen ebenso wie andere ehrenamtliche Zuwendungen das Hauspersonal nicht zusätzlich beanspruchen sondern eher entlasten. Allerdings ist das aktive Engagement bei den ersten Tierbesuchen sowie beim Besuch von behinderten oder schwer zugänglichen Personen angebracht.
Hygiene: Besuchstiere dürfen keine Räume betreten, in denen Speisen zubereitet oder Lebensmittel offen aufbewahrt werden. Bei Verschmutzung bzw. nach dem Tierbesuch (Haarverlust!) genügt übliche Reinigung; im Falle von zufälligem Urin- oder Kotabsatz wird mit den im Heim üblichen Mitteln gereinigt und desinfiziert.
Personen sollen nach Tierkontakt Hände waschen. Tierbesuche müssen im Hygieneplan berücksichtigt werden (gilt ganz besonders für stationäre Heimtiere). Das ist verbunden
mit entspr. Aufklärung und Schulung des Personals sowie Aufzeichnung der Tierbesuche bzw. Daten des Stationstiers incl. besonderer Vorkommnisse.
Entsprechende gesetzliche Vorgaben (vage!) finden sich im Infektionsschutzgesetz, §36, im Heimgesetz, §11 Abs.1 Satz 9, bei BGV C8, §§2,4,9 bzw. in evtl. vorhandenen Rahmen-Hygieneplänen oder Empfehlungen der Länder. Anzuraten ist auf jeden Fall die Information von Gesundheits- und Veterinäramt (geschieht durch ThM).
Infektionen: Vom Hund bzw. anderen Besuchstieren gehen rel. wenige Infektionen auf den Menschen über bzw. sind extrem selten. Obwohl Tollwut bei uns so gut wie getilgt ist, sind aktuelle Tollwutimpfungen bei Hund und Katze im Besuchsdienst obligatorisch. Die anderen üblichen Impfungen sind weniger für die Besuchstier-Thematik relevant als dass sie ein Zeichen der regelmäßigen Gesundheitsfürsorge und guten Haltung sind. Freisein von Würmern und Ektoparasiten wie Flöhe etc. sollte als selbstverständlich vorausgesetzt werden. Bei zufälligen Biss- oder Kratzverletzungen kann es zu lokalen Infektionen kommen, denen mit üblicher Wundhygiene begegnet wird. Bei tieferen Wunden ist evtl. Antibiotika-Gabe anzuraten, vor allem bei Verletzungen durch Katzen.
Besuchstiere können mechanische Träger von üblicherweise banalen Keimen sein. Hierdurch besteht u.U. Gefahr für Menschen mit offenen Wunden oder Hautläsionen. Bei Personen mit schweren Immundefekten oder solchen unter immunsuppressiver Behandlung sollen Tierbesuche individuell ärztlich geprüft werden.
Besteht in einer Einrichtung ein Problem des Hospitalismus, z.B. durch MRSA, sollten Tierbesuche unterbleiben, damit keine zusätzliche Keimverschleppung stattfindet.
Sonstige Krankheiten: Vom Tierbesuch auszuschließen sind Personen mit schweren Tierallergien, schwerem Asthma. Vorsicht vor Stürzen und ähnlichen Unfällen durch ungewohnte und spontane Bewegungen beim Umgang mit dem Tier.
Allgemeines: Für die besuchten Einrichtungen bestehen gegenüber den Besuchsdienstlern oder dem Verein ThM keinerlei finanziellen Verpflichtungen. Allerdings ist Bereitstellung von Leckerlis (in Absprache mit dem Besuchsdienstler) als nette Geste willkommen. Haben sich Tierbesuche oder andere Aktivitäten mit Tieren in einer Einrichtung bewährt, ist sicherlich eine Mitgliedschaft bei ThM erstrebenswert.
28.01.2004
Prof. K.Danner, Ravensburg